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   VK Sachsen-Anhalt, 07.09.2017 - 2 VK LSA 09/17   

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VK Sachsen-Anhalt, 07.09.2017 - 2 VK LSA 09/17 (https://dejure.org/2017,60263)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.09.2017 - 2 VK LSA 09/17 (https://dejure.org/2017,60263)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. September 2017 - 2 VK LSA 09/17 (https://dejure.org/2017,60263)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 07.09.2017 - 2 VK LSA 9/17
    Aufgrund der optional möglichen Vertragsverlängerung erhöht sich der Streitwert um die Hälfte dieser Verlängerung (Hier: ein Jahr), der rechnerisch während dieser Vertragslaufzeit erzielt werden könnte (vgl. BGH vom 18.03.2014; X ZB 12/13).
  • OLG Naumburg, 14.12.2004 - 1 Verg 17/04

    "Erschließungsstraße"; Anforderungen an Form und Inhalt einer Rüge

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 07.09.2017 - 2 VK LSA 9/17
    Ausreichend ist vielmehr das Wissen um einen Sachverhalt, der aus subjektiver Sicht des Bieters den Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt, und der es bei vernünftiger Betrachtung als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden (vgl. OLG Naumburg vom 14.12.2004, 1 Verg 17/04; Weyand Vergaberecht 4.Auflage 2013 § 107 GWB Rn 543).
  • OLG Naumburg, 29.10.2009 - 1 Verg 5/09

    Rechtsfolgen einer Verletzung der Rügeobliegenheit im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 07.09.2017 - 2 VK LSA 9/17
    Zu Recht stelle weiterhin das Oberlandesgericht Naumburg darauf ab, dass zur Kenntnis das Wissen von denjenigen Tatsachen gehöre, aus denen sich der geltend gemachte Vergabeverstoß ergebe (vgl. OLG Naumburg vom 29.10.2009, Az. 1 Verg 5/09).
  • VK Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 2 VK LSA 35/19

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kenntnis von einem vermeintlichen

    Die Rügeobliegenheit besteht nicht erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Bieter Kenntnis von einem völlig zweifelsfreien und in jeder Weise nachweisbaren Vergabefehler erlangt; ausreichend ist vielmehr das Wissen um einen Sachverhalt, der aus subjektiver Sicht des Bieters den Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden (Vergl. OLG Naumburg vom 14.12.2004, Az.: 1 Verg 17/04, Weyand Vergaberecht 4. Auflage 2013 § 107 GWB Rn 543, 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt vom 07.09.2017, Az. 2 VK LSA 09/17).
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